Aktuelles

Viel Lob von den Behörden für Umsetzung der Sportboothafenverordnung in der Segler-Vereinigung Flensburg

Lange Zeit wurde sie wahrscheinlich ignoriert, die schon im Jahr 2010 in Kraft getretene Sportboothafenverordnung (Sportboothafen-VO). Im letzten Jahr war es dann soweit: Eine Behördendelegation aus Gesundheitsamt, unterer Naturschutzbehörde und Wasschutzpolizei hatte sich zur Begehung der Hafen- und Vereinsanlagen der Segler-Vereinigung angekündigt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fachbehörden wurden in verschiedenen Terminen von unserem Takelmeister und auch vom zweiten Vorsitzenden begleitet und nicht alles, was sie sahen, fand uneingeschränkte Anerkennung. Allerdings darf man feststellen, dass dies nicht nur in der SVF so war. Gespräche der Vorsitzenden im Kreise der Segelvereine an der Flensburger Förde ergaben, dass auch andere Bootshäfen Nachholbedarf hatten. Bei einigen sogar in deutlich umfangreicherem Maße, als bei uns in der SVF.

Für Takelmeisterei und Vorsitzende war sofort klar, dass wir uns den Auflagen nicht verschließen würden. Einerseits gibt es eben diese gültigen Verordnungen und Auflagen und jegliche Mißachtung kann zu Problemen oder gar empfindlichen Strafen führen. Andererseits - und das war für den Vorstand ein viel gewichtigerer Grund - sind die Auflagen nicht ohne Grund erlassen worden. Ihre Umsetzung dient der Sicherheit unserer Mitglieder und Gäste an unseren Stegen. Damit also der Sicherheit jedes Einzelnen von uns.

Kaum lagen die Schreiben der o.g. Behörden mit konkreten technischen Umsetzungsempfehlungen vor, machte sich unser Takelmeister auf den Weg, die dort formulierten Maßnahmen nach und nach in die Tat umzusetzen. Der Winter 2016/2017 und das Frühjahr 2017 ließen erkennen, wie viel Arbeit das bedeuten würde. Neben einem Umbau der Wasserversorgung wurden vielfältige Rettungsmittel und -einrichtungen kontrolliert, ergänzt oder neu angeschafft und eingerichtet. Das Ergebnis kann man heute am Steg sehen oder, wie die neue Wasserversorgung, eben auch nicht, da versteckt unter den Stegbohlen und über einer Länge von etwa 50 Metern im Erdreich.

Die letzte Maßnahme des Paketes wird in Kürze offensichtlich werden: Es gehörte u.a. zur Auflage, einen Plan über alle Rettungseinrichtungen und -wege auf den Stegen anzulegen und diesen hat die SVF mit Hilfe eines sachkundigen Mitglieds in Abstimmung mit dem Takelmeister erstellt. Noch wenige Tage, dann werden sich alle Liegeplatzinhaber am Tor zum eigenen Steg über die Rettungsmittel informieren können.

Nachdem die Takelmeisterei die verantwortlichen Behörden über die Umsetzung der Maßnahmen informiert hatte, fand eine abschließende Begehung im SVF-Hafen Fahrensodde statt. Das Begutachtungsergebnis war mehr als zufriedenstellend. Alle betroffenen Behörden haben der SVF eine außergewöhnlich gute, sachgerechte und umfangreiche Umsetzung der Auflagen der Sportboothafen-VO bescheinigt, die mündlich sogar als beispielhaft bezeichnet wurde.

Der Dank der SVF gilt hierfür der federführenden Takelmeisterei.

Herzlich, Ihr und Euer
Marcus Ott