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Teilweise Befreiung vom Befahrensverbot; hier § 1 Abs. (2) OstseeSHNSGBefV

Unser Kreisseglerverbandsvorsitzender Klaus-Peter Heldt hat zusammen mit Enno Brink (Kommodore im FSC) einen guten Zwischenerfolg erreingen können:

 

Deutscher Segler Verband

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Ihr Antrag auf teilweise Befreiung vom Befahrensverbot; hier § 1 Abs. (2) OstseeSHNSGBefV
Schreiben vom 13.04.2018, Ihr Zeichen 2/MS

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Stoldt,

anliegende Allgemeinverfügung übersende ich Ihnen zur Kenntnis und zur Bekanntgabe innerhalb Ihrer Verbandes.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Jens Leisner
-Schifffahrtswesen-

Telefon +49 (0)451 6208 360
Telefax +49 (0)451 6208 190
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Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Lübeck
Moltkeplatz 17
23566 Lübeck
www.wsa-luebeck.wsv.de