Aktuelles

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen (28.12.2021 bis 18.01.2022)

An die
Mitglieder des Beirates im
Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)
sowie die im LSV organisierten Sportvereine

Sehr geehrte Damen und Herren,

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 23. Dezember 2021 eine Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Änderung der Corona – Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und ist gültig bis zum 18. Januar 2022.

Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:

 

Zuschauerinnen und Zuschauer bei Großveranstaltungen

§ 5 Abs. 6 der Landesverordnung regelt, dass Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauern im Innen – und im Außenbereich unzulässig sind. Dies gilt auch für Zuschauerinnen und Zuschauer beim Training oder bei Sportwettbewerben ( § 11 Abs. 4 )


Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene; Kontaktbeschränkungen

§ 2 Abs. 4 der Landesverordnung regelt, dass bei Ansammlungen und Zusammenkünften zu privaten Zwecken im privaten Raum die Zahl der Personen ab 14 Jahren auf 10 begrenzt ist. Als privater Raum wird die Wohnung und der dazugehörige Garten definiert.

Den organisierten Sport betrifft daher die Regelung nicht.


Wichtige Links

Aktuelle Landesverordnung:
Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

Aktuelle Pressemitteilung des Landes:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2021/Corona/211214_neufassung_bekaempfungsvo.html

FAQ-Seite Land:
FAQ-Seite der Landesregierung

Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV


Wir wünschen Ihnen alles Gute für ein gesundes und sportliches neues Jahr.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Niggemann

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Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
Tel. 0431 / 6486-0
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Internet: www.lsv-sh.de