Das Befahrensverbot im NSG „Halbinsel Holnis“ ist für für Fahrzeuge ausschließlich unter Segeln zwischen dem 01. April bis 31. Oktober aufgehoben.
Quelle: Bekanntmachung für Seefahrer 99/23 WSA Ostsee, 06.04.2023
Aktuelles
Befahrensverbot im NSG „Halbinsel Holnis“ aufgehoben
- Marcus Ott