mittels Vorstandsentscheidung vom 23.10.2023 und späterer Bestätigung durch die Mitgliederversammlung vom 24.02.2024 wurde ein verpflichtender, zusätzlicher Arbeitsdienst von zunächst 6 Stunden für jegliche Wiederaufbaumaßnahmen nach der Oktobersturmflut beschlossen. Der Beginn des verpflichtenden, zusätzlichen Arbeitsdienstes war auf Samstag, 28.10.2023 festgelegt worden. Ein Ende war nicht explizit spezifiziert, weil zu beiden Zeitpunkten noch nicht absehbar war, wann die Wiederaufbaumaßnahmen abgeschlossen sein werden, wann unser Hafen also wieder im Zustand vor der Sturmflut hergerichtet ist.
Da sich notwendigerweise nach wie vor kleinere und größere Arbeitsdienstgruppen für Wiederaufbaumaßnahmen zusammenfinden, ist eine Abrechnung der geleisteten Arbeitsdienststunden für 2023 noch nicht möglich. Um den Aufwand einer zusätzlichen, getrennten Rechnungsversendung in der Kassenwartschaft zu reduzieren, hat der Vorstand die Abrechnung nicht geleisteter Arbeitsdienststunden für 2023 aufgeschoben und mit der zukünftigen Abrechnung nicht geleisteter Arbeitsdienststunden für 2024 (= dieses aktuelle Jahr) zusammengelegt. Im Herbst / Winter 2024 wird die Kasse demnach die nicht geleisteten Arbeitsdienststunden für 2023 und 2024 gemeinsam berechnen. Die Summe der bis dahin zu leistenden Stunden beträgt in Summe für 2023 und 2024 dann 22 h. Diese berechnen sich aus 8 h regulärer Arbeitdienst 2023 + 6 h verpflichtender, zusätzlicher Arbeitsdienst für Wiederaufbaumaßnahmen + 8 h regulärer Arbeitdienst 2024 = 22 h (8+6+8=22).
Mitglieder, die schon seit längerer Zeit einen Arbeitsdienst im "Dauerauftrag" verrichten, also jedes Jahr in Absprache mit einem verantwortlichen Ressort die selbe Arbeit leisten, sind dadurch nicht vom verpflichtenden, zusätzlichen Arbeitsdienst für Wiederaufbaumaßnahmen befreit. Dieser Dauerarbeitsdienst kann weiterhin regulär als Erbringung des regulären Arbeitsdienstes mit 8 h abgeleistet werden.
Fragen zu diesem Verfahren beantwortet der Vorstand gern per E-Mail unter
Der Vorstand