Neue gesetzliche Regelungen für Biozid haltige Unterwasserfarben in Dänemark
Das Vorstandsmitglied für Umwelt im Segler-Verband Schleswig-Holstein, Hans Köster, informiert die Vereine, dass nachdem in Deutschland zum 1. Januar neue Regelungen bezüglich des Verkaufs von Antifouling in Kraft getreten sind, unser Nachbarland Dänemark die Vorschriften für die Verwendung Biozid haltiger Unterwasseranstriche verschärft hat. Das dänische Umweltministerium begründet den Schritt damit, dass bestimmte Zusammensetzungen von Biozid haltigen Unterwasserfarben für gesundheitliche Risiken für Menschen, im Wasser lebende Tiere, als auch Schädigungen von Pflanzen verantwortlich sein können. Aus diesem Grunde wurde eine Verordnung verabschiedet, die den Verkauf und die Anwendung Biozid haltiger Unterwasserfarben für im Salzwasser genutzte Yachten unter 24 m regelt. Ab 2025 muss jedes in Dänemark verwendete Antifouling von den zuständigen Behörden anerkannt sein. Danach sind die in der Anlage gelisteten Antifoulings aktuell (Stand: Datum der Veröffentlichung) uneingeschränkt nutzbar. Sollten Sie ein anderes Produkt verwenden, können Sie sich bei der zuständigen dänischen Behörden (Umweltministerium) unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. informieren, ob das von Ihnen verwendete Produkt aktuell noch in Dänemark zugelassen ist und gegebenenfalls mit welcher Auslauffrist eine Verwendung (noch) möglich ist.
Hans Köster Vorstandsmitglied für Umwelt Segler-Verband Schleswig-Holstein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. www.seglerverband-sh.de