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Aktuelles

Jetzt geht die Post ab! Hauptversammlungsverfahren per Briefwahl gestartet.

Sehr geehrtes Mitglied unserer Segler-Vereinigung!

Bitte beteiligen Sie sich an der bevorstehenden Briefwahl zur ordenlichen Hauptversammlung!

Im Monatsbrief vom Januar 2022 hatte der Vorstand die Mitgiedschaft informiert, dass die ordenliche Hauptversammlung der Segler-Vereinigung (§7, Abs. 1 a)) auch im Jahr 2022 nicht in Präsenz vor Ort im Saal abgehalten werden wird. Stattdessen werden die nötigen Beschlüsse und Wahlen gemäß Vereinssatzung erneut durch briefliche Beschlussfassung getroffen und durchgeführt.

Der Bundestag hat das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" (GesRuaCOVBekG, auch: Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie) bis einschließlich 31.08.2022 verlängert. Ursprünglich war das Gesetz bis zum 31.12.2021 befristet. Wie schon im Frühjahr vergangenen Jahres informiert, enthält es unter anderem weitreichende Veränderung des Vereinsrechts. Der Vorstand wird ein zweites Mal auf die durch das Gesetz zugelassene Form der Beschlussfassung im Briefwahl- und -abstimmungsverfahren einschwenken. Dies ist zwingend notwendig, weil der Verein u.a. zu den Themen Finanzhaushalt, Vorstandswahlen, Gebührenordnung, usw., die in der Satzung festgeschrieben sind, jährlich zeitgerecht rechtswirksame Beschlüsse zu fällen hat.

Ab ca. 10.02.2022 werden Ihnen die für diese Form der Beschlussfassung nötigen Unterlagen postalisch zugehen.

Dem o.g.Gesetz folgend, benötigt die SVF eine Rückantwortquote von mind. 50% der Wahlberechtigten. Wird diese Quote nicht erreicht, fehlen dem Verein die notwendigen Beschlüsse und das Verfahren müsste wiederholt werden.

Bitte beteiligen Sie sich deshalb am Beschlussverfahren. Auch ein Kreuz bei Enthaltung mit anschließender Rücksendung des Wahlbriefes zählt!

Dr. Marcus Ott
1. Vorsitzender

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