Die zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich ist am 03. Mai 2017 wirksam geworden. Interessant dabei sind u.a. folgende Passagen:
§ 2 Nr. 3 Def. Sportboote
§ 4 (1) Spbo Seeschifffahrtsstraßen generell alle
§ 5 (1) Nr. 2 ab 15 PS für alle, auch unter 16 Jahre
§ 12 (1) Satz 1 Mitführpflicht, Vorzeigepflicht
§12 (1) Satz 4 Unterlassungspflicht
§ 13 Einziehung des Führerscheins
§ 14 Ruhen der Fahrerlaubnis... NEU!!!!!
§ 19 OWI´s
Der Vorstand