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Aktuelles

Teilweise Aufhebung des Befahrensverbotes "Halbinsel Holnis"

Ein Teil des Naturschutzgebietes „Halbinsel Holnis“ wird für Fahrzeuge unter Segeln wieder freigegeben. Nach einer Allgemeinverfügung des WSA Ostsee, gilt die Regelung im Bereich zwischen den nachfolgenden Koordinaten während der Segelsaison vom 01. April bis 31. Oktober, zunächst in diesem und im nächsten Jahr:

A) 54° 52,964‘ N, 009° 35,377‘ E

B) 54° 52,882‘ N, 009° 36,003‘ E

C) 54° 52,638‘ N, 009° 35,124‘ E

Zur Originalmeldung und ELWIS Bekanntmachung. Diese Karte ist nicht für die Navigation geeignet.

Holnis

Die Lockerung der Regelung wird damit begründet, dass die Einhaltung des Befahrensverbotes für Fahrzeuge ausschließlich unter Segeln zu einer nicht beabsichtigten Härte führt. Nordwestlich des Nehrungshakens der Halbinsel Holnis verringert sich durch das Befahrensverbot aufgrund des geographisch beengten Bereiches der zum Manövrieren, insbesondere beim Aufkreuzen und Ausweichen, zur Verfügung stehende Raum zusätzlich. Die Befreiung diene laut Meldung des WSA daher auch der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, einen ausreichenden Abstand von Vogelansammlungen zu halten, um Störungen zu vermeiden.

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