Seit 27.09.2016 ist sie ausgefertigt, die sog. Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee (Ostsee-Schleswig-Holstein- Naturschutzgebietsbefahrensverordnung - OstseeSHNSGBefV).
Zehn Bereiche mit Naturschutzgebieten benennt diese Befahrensregel und einige liegen davon in Tagesentfernungen vom Fahrenodde. Die Saison naht und es ist empfehlenswert, sich die Koordinaten der Sperrzonen in die Seekarte einzutragen, um nicht in Probleme zu kommen. Die vollständige Verordnung findet man u.a. über diesen Link.