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Aktuelles

Im Flensborg Yacht Club (FYC) wird in diesem Winter ein Spleiß- und Takelkurs angeboten, der an zwei Abenden online durchgeführt wird. Die Mitglieder und Gäste der Segler-Vereinigung sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.

Nachfolgend finden sich alle relevanten Informationen zu dem Thema.

Für das Winterprogramm in diesem Jahr hat der FYC einen Programmpunkt organisiert und den Buchautor und Rigger Jan-Willem Polman für einen Spleißworkshop gewonnen.

Am 3. und 8. März jeweils ab 19:00 Uhr können Augspleiß mit Mantel, Spleiße in modernem Hochleistungstauwerk, Tauwerkschäkel und weiteres erlernt werden. Jeder Abend dauert ca. 2 bis 2,5 Stunden.

Aufgrund der Corona-Situation wird dieser Workshop Online an zwei Abenden stattfinden und ermöglicht so die sichere Teilnahme von zu Hause aus.

Jan-Willem macht seit vielen Jahren die Workshops zu Spleißarbeiten mit modernem Tauwerk und seit März 2020 finden diese überwiegend online statt.

Damit der Lernerfolg sichergestellt ist, gibt es für die Teilnehmer Tauwerksets mit Übungsleinen. So kann jede(r) selber die Spleißarbeiten erstellen. Dank Chatfunktion und der Möglichkeit während des Seminar Bilder hochzuladen kommen alle erfolgreich zu guten Ergebnissen.

Wie läuft die Anmeldung?
Bitte die Homepage des Veranstalters https://www.premiumropes.de/splicing-rope-webinar-online-workshop-spleissen besuchen und für das Seminar registrieren. Dabei ein Tauwerkpaket (mit oder ohne Spleißwerkzeug) aussuchen.

An der Kasse/Checkout den Code FYC2022SPLEISS eingeben, dann wird man auch dem richtigen Termin zugeordnet und bekommt eine E-Mail von Jan-Willem Polman mit dem Einladungslink für den 3. und 8. März.

Als Bonus erhalten alle Teilnehmer aus FYC/SVF die Tauwerksets versandkostenfrei.

Was kostet der Workshop?
Für die Übungsseile im Paket 1 sind €25 fällig.

Die beiden anderen Pakete enthalten verschiedene Spleißwerkzeuge und sind entsprechend teurer. Damit alle TeilnehmerInnen an dem Workshop auch erfolgreich Spleißen lernen und die Arbeitsschritte selber machen können, sind die Übungsleinen notwendig für den Workshop.

Die Übungsleinen sind von den Tauwerkexperten bei Premiumropes ausgesucht, weil sie einfach zu Spleißen sind. Auf diese Weise erhalten auch Anfänger eine gute Gelegenheit, dass die Spleiße gelingen.

Welches Werkzeug benötigt man zum Spleißen?
a) notwendiges Werkzeug
• Spleißnadeln (Selma Fids / Hohlnadeln) in Größen 4mm und 5,5mm https://www.premiumropes.de/selma-spleiss-nadeln
• D-Splicer Fixed - Größe F15 https://www.premiumropes.de/d-splicer-804-d-splicer-fixed
• Takelnadeln https://www.premiumropes.de/nadeln

b) notwendige Hilfsmittel aus Pantry und Werkstatt
• scharfes Messer und Schneidebrett
• wasserfester Stift
• Lineal / Maßband
• Schere
• Dünnes Klebeband (Tesafilm, Isolierband, etc.) muss außen glatt und möglichst dünn sein.
• Ggf. Segelhandschuhe und Takelhandschuhe
• kleine Kombizange, um Takelnadeln zu ziehen
• Marlspieker / Dorn, manchmal hilfreich
• Hammer, manchmal hilfreich

c) optionale Spleißwerkzeuge für die Erweiterung der eigenen Takeltasche
• D-Splicer Set mit verschiedenen Größen
• Set mit Selma-Fids auch in größeren Durchmessern
• Dyneema Schere
• Spleißtape inkl. Standabroller (sehr hilfreich)

Noch weitere Fragen?
Das Team von Jan-Willem und seine Kollegen bei Premiumropes aus Amsterdam und Kiel stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 0431 5568 1978

Für die Gasprüfung sind inzwischen alle verfügbaren Termine ausgebucht.

 

Horst Süberkrüb (SVF) und Jørgen Brodersen (FYC) haben auch in diesem Jahr eine gemeinsame Gasprüfung organisiert. Bruhn Gasprüfung, Husby wird die Prüfung durchführen.

29. + 30.04.2022
ab 06:00 Uhr
35,00 EUR (inkl. MwSt. zzgl. Material)

Die Anmeldung bitte bis spätestens 22.04.22 direkt mit folgenden Daten an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

1. Verein
2. Name
3. Bootsname
4. Brücke und Nummer
5. Handynummer, wenn vorhanden
6. Morgen/Vormittag/Nachmittag oder zwischen HH:MM – HH:MM
7. Selbst anwesend – oder wie Zugang?

An die
Mitglieder des Beirates im
Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)
sowie die im LSV organisierten Sportvereine

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landesregierung hat am 8.02.2022 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Ab heute (9.02.2022) gelten die bereits in der vergangenen Woche angekündigten Änderungen im Einzelhandel, der Gastronomie, usw.. Die neue Verordnung ist gültig bis zum 2.03.2022.

Die vom LSV gegenüber der Landesregierung geforderten Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Sport (§ 11 LVO) hat es leider nicht gegeben.

Die den Sport betreffenden Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Für die Gastronomie entfällt die bisherige Sperrstunde. Alle anderen Regelungen (2G-Plus und Maskenpflicht in Innenbereichen) bleiben bestehen.
  • Für Veranstaltungen gelten neue maximale Zuschauerzahlen.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen

Innerhalb geschlossener Räume können unter Einhaltung der 2G-Regel grundsätzlich 500 Gäste teilnehmen. Unter bestimmten Bedingungen sind weitere 3.500 und damit insgesamt maximal 4.000 Gäste zulässig – dies richtet sich insbesondere nach den Kapazitäten des Veranstaltungsortes, die über die grundsätzlich zulässigen Plätze hinausgehen.
Mehr als 500 Gäste können an der Veranstaltung teilnehmen, wenn
- die Gäste feste Sitzplätze haben, die sie höchstens kurzzeitig verlassen.
- die Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind.
- die für die weiteren Gäste verbleibende Kapazität höchstens zu 30 Prozent ausgelastet ist.
Beispiel: Eine Halle bietet 10.000 Sitzplätze. 30 Prozent der über die 500 Personen hinausgehenden 9.500 Plätze = 2.850. Es dürfen 500 + 2.850 Personen, also insgesamt 3.350 teilnehmen.

Auch außerhalb geschlossener Räume können grundsätzlich 500 Gäste teilnehmen. Unter bestimmten Bedingungen sind insgesamt maximal 10.000 Gäste zulässig – auch dies richtet sich insbesondere nach den Kapazitäten des Veranstaltungsortes, die über die grundsätzlich zulässigen Plätze hinausgehen. Mehr als 500 Gäste können an der Veranstaltung teilnehmen, wenn
- die Gäste feste Sitz- oder Stehplätze haben, die sie höchstens kurzzeitig verlassen.
- die Gäste gleichmäßig auf die vorhandene räumliche Kapazität verteilt sind.
- die für die weiteren Gäste verbleibende Kapazität höchstens zu 50 Prozent ausgelastet ist.
Beispiel: Ein Stadion bietet 10.000 Plätze. 50 Prozent der über die 500 Personen hinausgehenden 9.500 Plätze = 4.750. Es dürfen 500 + 4.750 Gäste, also insgesamt 5.250 teilnehmen.

In jedem Fall – innen wie außen – müssen entsprechende Hygienekonzepte erstellt werden. Innerhalb geschlossener Räume gilt für alle Gäste Maskenpflicht ebenso bei Veranstaltungen in Außenbereichen mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die allgemeinen Anforderungen bei Veranstaltungen (§ 3) müssen ebenfalls weiterhin berücksichtigt werden.

Vereinsgastronomie

Für die Vereinsgastronomie gilt weiterhin § 7 (Gaststätten) der LVO.
Auch Vereinsheime/Clubhäuser müssen nun nicht mehr zwischen 23 Uhr bis 5 Uhr geschlossen werden. Die Sperrstunde entfällt.


Wichtige Links:

Aktuelle Landesverordnung:
Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2

Aktuelle Pressemitteilung des Landes:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2022/Corona/220208_neue_Corona-BekaempfungsVO.html

FAQ-Seite Land:
FAQ-Seite der Landesregierung

Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Niggemann        Diana Meyer

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Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
Tel. 0431 / 6486-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.lsv-sh.de



Sehr geehrtes Mitglied unserer Segler-Vereinigung!

Bitte beteiligen Sie sich an der bevorstehenden Briefwahl zur ordenlichen Hauptversammlung!

Im Monatsbrief vom Januar 2022 hatte der Vorstand die Mitgiedschaft informiert, dass die ordenliche Hauptversammlung der Segler-Vereinigung (§7, Abs. 1 a)) auch im Jahr 2022 nicht in Präsenz vor Ort im Saal abgehalten werden wird. Stattdessen werden die nötigen Beschlüsse und Wahlen gemäß Vereinssatzung erneut durch briefliche Beschlussfassung getroffen und durchgeführt.

Der Bundestag hat das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" (GesRuaCOVBekG, auch: Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie) bis einschließlich 31.08.2022 verlängert. Ursprünglich war das Gesetz bis zum 31.12.2021 befristet. Wie schon im Frühjahr vergangenen Jahres informiert, enthält es unter anderem weitreichende Veränderung des Vereinsrechts. Der Vorstand wird ein zweites Mal auf die durch das Gesetz zugelassene Form der Beschlussfassung im Briefwahl- und -abstimmungsverfahren einschwenken. Dies ist zwingend notwendig, weil der Verein u.a. zu den Themen Finanzhaushalt, Vorstandswahlen, Gebührenordnung, usw., die in der Satzung festgeschrieben sind, jährlich zeitgerecht rechtswirksame Beschlüsse zu fällen hat.

Ab ca. 10.02.2022 werden Ihnen die für diese Form der Beschlussfassung nötigen Unterlagen postalisch zugehen.

Dem o.g.Gesetz folgend, benötigt die SVF eine Rückantwortquote von mind. 50% der Wahlberechtigten. Wird diese Quote nicht erreicht, fehlen dem Verein die notwendigen Beschlüsse und das Verfahren müsste wiederholt werden.

Bitte beteiligen Sie sich deshalb am Beschlussverfahren. Auch ein Kreuz bei Enthaltung mit anschließender Rücksendung des Wahlbriefes zählt!

Dr. Marcus Ott
1. Vorsitzender

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